Tennis- und Squashhalle Frankenau
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Die Halle ist weiterhin (mit Einschränkungen) geöffnet.
Vom 08.03. bis zum 28.03.2021 gilt:


  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen möglichst zu verzichten.
  • Der Trainingsbetrieb ist in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten, muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden. Übungsleiter und Betreuer (HTV empfiehlt mindestens DTB C-Trainer) werden bei dem genannten Personenkreis nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten. 


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